Neue Besucherregelung

Information für Angehörige & Besucher

Aus aktuellem Anlass der – 9.SARS-CoV-2-EindV- und aus Schutz der Bewohner und Mitarbeiter, tritt ab sofort eine neue Besucherregelung in Kraft:

  • Besucher haben sich grundsätzlich mindestens einen Tag vorher telefonisch anzumelden, daraufhin wird Ihnen ein Termin zugeordnet
  • Alle Besucher haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Besuchern ist der Zutritt ausschließlich an den Besuchstagen Mittwoch, Samstag und Sonntag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr  gestattet;
  • jeder Bewohner darf an diesen Tagen höchstens von einer Person Besuch empfangen (max. 1 Stunde im Bewohnerzimmer)
  • der Zutritt darf nur nach erfolgtem Antigen-Schnelltest mit negativem Testergebnis erfolgen oder eine Negativtestung muss vorgewiesen werden, die nicht älter als 48 Stunden ist
  • dieser Antigen- Schnelltest erfolgt durch unser Personal und wird dokumentiert (ggf. an das Gesundheitsamt weitergeleitet)
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen dürfen das Gelände nicht betreten
  • Jeder Besucher wird, mit Zeitpunkt des Betretens und Verlassens, registriert
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