Information für Angehörige & Besucher
Aus Anlass der – SARS-CoV-2-EindV- und aus Schutz der Bewohner und Mitarbeiter, tritt eine neue Besucherregelung in Kraft:
- Besucher haben sich grundsätzlich mindestens einen Tag vorher telefonisch anzumelden, daraufhin wird Ihnen ein Termin zugeordnet
- Alle Besucher haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Besuchern ist der Zutritt ausschließlich an den Besuchstagen Mittwoch, Samstag und Sonntag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr gestattet;
- jeder Bewohner darf an diesen Tagen höchstens von einer Person Besuch empfangen (max. 1 Stunde im Bewohnerzimmer)
- der Zutritt darf nur nach erfolgtem Antigen-Schnelltest mit negativem Testergebnis erfolgen oder eine Negativtestung muss vorgewiesen werden, die nicht älter als 24 Stunden ist
- dieser Antigen- Schnelltest erfolgt durch unser Personal und wird dokumentiert (ggf. an das Gesundheitsamt weitergeleitet)
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen dürfen das Gelände nicht betreten
- Jeder Besucher wird, mit Zeitpunkt des Betretens und Verlassens, registriert