Seit dem 17.09.2020 ist die 8. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung und Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Sachsen-Anhalt in Kraft.
Darüber hinaus gelten in unseren Einrichtungen einrichtungsspezifische Hygienekonzepte.
Ebenso finden die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Anwendung.
Für Besucher gilt in allen unseren Einrichtungen Maskenpflicht.
Über aktuelle Entwicklungen im Land Sachsen-Anhalt informieren wir Sie umgehend.
Achten Sie gut auf sich und bleiben Sie gesund.