Werkstätten

Vielseitig & interessant

„Arbeit ist der Umweg zu allen Genüssen.“ – Willy Brandt –

Eine Aufgabe zu haben, gebraucht zu werden, Geld zu verdienen, um sich Wünsche erfüllen zu können und einem geregelten Tagesablauf nachzugehen – all das sind Bedürfnisse, die auch Menschen mit Handicap haben. Sie möchten dazu gehören, anerkannt werden und ihren Beitrag zum großen Ganzen in der Gesellschaft leisten.

Werkstatt Aufgaben

Leider sind die Möglichkeiten, die sich Menschen mit Behinderung auf dem allg. Arbeitsmarkt bieten, eher begrenzt. Deshalb gibt es WfbM, die sich darauf spezialisiert haben, Menschen mit verschiedensten Behinderungsarten die individuelle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Aufträge aus Industrie und Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor werden unter fachkundiger Anleitung unserer Gruppenleiter durch Menschen mit Handicap ausgeführt. Zuverlässigkeit, Termintreue und Flexibilität sind für uns und unsere Mitarbeiter so selbstverständlich wie die Zufriedenheit unserer Kunden.

Als zertifiziertes Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 verfügt unsere Werkstatt über ein breites Angebot an Arbeitsaufgaben und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Arbeitsplätze sind individuell gestaltet und den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen der Beschäftigten angepasst.

Hier ein kleiner Auszug unserer Möglichkeiten:

  • (De-) Montagearbeiten
  • Verpackungsarbeiten
  • Konfektionierung
  • Holzbearbeitung
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Kreativwerkstatt (Töpfern)
  • sonstige Dienstleistungen auf Anfrage

Abwechslungsreiche Außenarbeitsplätze und Praktika in regionalen Betrieben ergänzen unser umfangreiches Angebot. Auf Wunsch und bei entsprechender Eignung des Beschäftigten ist natürlich auch jederzeit ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Unsere Sozialarbeiter unterstützen Sie hierbei gern.

Ihr Vorteil als Auftraggeber:

Gemäß § 223 Abs. 1 SGB IX können Sie als Auftraggeber, „die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.“